Wollen Sie Ihre Steuern ein zweites Mal zahlen? Eine Steuerschuld erlischt unter anderem durch Zahlung, durch Erklärung der Aufrechnung oder durch Erlass.

Der Regelfall dürfte die Zahlung sein. Bitte geben sie bei Ihrer Zahlung unbedingt immer Ihre Steuernummer, die Steuerart und den genauen Zeitraum an. Nur dann können Sie im Zweifel das Erlöschen der Steuerschuld rechtssicher nachweisen. Wenn der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht, dann müssen Sie in der Lage sein, ihm die Quittung Ihrer Zahlung zu zeigen. Dann darf er Sie nicht behelligen. Tut er es doch, setzt er sich der Strafverfolgung wegen des Verdachts der Rechtsbeugung aus.

In einzelnen Fällen kommt es innerhalb der Finanzkasse zu hunderten von Umbuchungen. Da haben Sie keinen Einfluss drauf. Wichtig ist im Zweifel, dass Sie Ihre Zahlung und damit das Erlöschen der Steuerschuld nachweisen können. Nur dann können Sie wirksamen Rechtsschutz erlangen.

Ich berate Sie gerne zu Einzelheiten und vertrete Sie vor dem Finanzgericht, wenn Sie Ihre Rechte wahren wollen.

Rechtsschutz
Erlöschen der Steuerschuld